Familien- und  Erbrecht

Mit einem Ehevertrag oder einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich Auseinandersetzungen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich vermeiden und der Versorgungsausgleich regeln.


Bei Auseinandersetzungen über Unterhalt, Kindesunterhalt und weitere Trennungs- und Scheidungsfolgen stehen wir beratend zur Seite und nehmen Ihre Interessen außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen wahr.    


Bei der Überprüfung und Gestaltung eines Testaments, einer Nachfolgeregelung oder anderer Erbregelungen beraten und unterstützen wir Sie und vertreten Ihre Interessen bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen wie beispielsweise bei Erbverzicht, Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Konflikten unter Miterben und der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers. 


Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. 

 


 
 
 
E-Mail
Anruf